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Maklerauftrag

Wer einem leistungsfähigen Makler einen Alleinvermittlungsauftrag erteilt ist immer gut beraten.

Der Alleinvermittlungsauftrag

Mit dem Alleinvermittlungsauftrag verpflichten Sie den Immobilienmakler für die Vertragslaufzeit, welche meist 3 Monate beträgt, zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Im Gegenzug verzichte der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten.
Der Makler stelle bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen oder Netzwerk und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden.

Risiken ohne Alleinvermittlungsauftrag

Anders gestaltet sich die Situation bei einem allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichte einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er könne einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet.
Werden verschiedene Makler parallel beauftragt, riskiere der mögliche Käufer, am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen. Zudem bestehe die Gefahr  "zu Tode angeboten" wird.
So ist immer wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie mehrfach inseriert wird– teilweise sogar mit unterschiedlichen Preisen. Das lässt weder das Objekt noch den Verkäufer besonders vertrauenswürdig erscheinen.

Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu. Darauf sollte bei der immer komplizierteren Materie niemand leichtfertig verzichten.

 

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